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   BVerwG, 23.02.2021 - 3 BN 1.21   

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https://dejure.org/2021,6306
BVerwG, 23.02.2021 - 3 BN 1.21 (https://dejure.org/2021,6306)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.2021 - 3 BN 1.21 (https://dejure.org/2021,6306)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - 3 BN 1.21 (https://dejure.org/2021,6306)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Verwerfung eines unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für einen Normenkontrollantrag gegen die Bestimmungen zum Betrieb von Schulen und Kindertageseinrichtungen unter Pandemiebedingungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 18.10

    Ausbau Flughafen Frankfurt am Main: Normenkontrollanträge gegen

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2021 - 3 BN 1.21
    Das Normenkontrollgericht ist zudem verpflichtet, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) mit dem Inhalt, den die Vorschrift in der Entscheidungspraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gefunden hat, zu beachten (BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 4 BN 18.10 - juris Rn. 29 und vom 30. November 2017 - 6 BN 1.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:301117B6BN1.17.0] - juris Rn. 15 f., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.11.2017 - 6 BN 1.17

    Aufhebung eines Regelschulstandorts; Schulnetzplan; Rechtsvorschrift

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2021 - 3 BN 1.21
    Das Normenkontrollgericht ist zudem verpflichtet, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) mit dem Inhalt, den die Vorschrift in der Entscheidungspraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gefunden hat, zu beachten (BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2011 - 4 BN 18.10 - juris Rn. 29 und vom 30. November 2017 - 6 BN 1.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:301117B6BN1.17.0] - juris Rn. 15 f., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.10.2006 - 6 B 29.06

    Geltendmachung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2021 - 3 BN 1.21
    Soweit durch § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 557 Abs. 2 ZPO die Rüge solcher Verfahrensmängel nicht ausgeschlossen wird, die als Folge der beanstandeten Vorentscheidung weiterwirkend der angefochtenen Endentscheidung anhaften (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2006 - 6 B 29.06 - juris Rn. 6 m.w.N. und vom 4. November 2014 - 1 PKH 14.14 - juris Rn. 3 f.), liegt dieser Fall hier nicht vor.
  • BVerwG, 08.03.2016 - 6 PKH 3.16

    Exmatrikulation eines Studenten wegen Nichtzahlung des Semesterbeitrags

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2021 - 3 BN 1.21
    Erforderlich ist, dass sich aus der Begründung des Prozesskostenhilfeantrags das (mögliche) Vorliegen eines Zulassungsgrundes in groben Zügen erkennen lässt (BVerwG, Beschlüsse vom 3. März 2009 - 3 B 121.08 (3 PKH 18.08 ) - juris Rn. 3, vom 8. März 2016 - 6 PKH 3.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:080316B6PKH3.16.0] - juris Rn. 6 und vom 29. Juni 2020 - 8 PKH 9.19 [ECLI:DE:BVerwG:2020:290620B8PKH9.19.0] - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 04.11.2014 - 1 PKH 14.14

    Darlegung eines Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2021 - 3 BN 1.21
    Soweit durch § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 557 Abs. 2 ZPO die Rüge solcher Verfahrensmängel nicht ausgeschlossen wird, die als Folge der beanstandeten Vorentscheidung weiterwirkend der angefochtenen Endentscheidung anhaften (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2006 - 6 B 29.06 - juris Rn. 6 m.w.N. und vom 4. November 2014 - 1 PKH 14.14 - juris Rn. 3 f.), liegt dieser Fall hier nicht vor.
  • BVerwG, 29.06.2020 - 8 PKH 9.19

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags mangels Erfolgsaussicht; Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 23.02.2021 - 3 BN 1.21
    Erforderlich ist, dass sich aus der Begründung des Prozesskostenhilfeantrags das (mögliche) Vorliegen eines Zulassungsgrundes in groben Zügen erkennen lässt (BVerwG, Beschlüsse vom 3. März 2009 - 3 B 121.08 (3 PKH 18.08 ) - juris Rn. 3, vom 8. März 2016 - 6 PKH 3.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:080316B6PKH3.16.0] - juris Rn. 6 und vom 29. Juni 2020 - 8 PKH 9.19 [ECLI:DE:BVerwG:2020:290620B8PKH9.19.0] - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 03.03.2009 - 3 B 121.08
    Auszug aus BVerwG, 23.02.2021 - 3 BN 1.21
    Erforderlich ist, dass sich aus der Begründung des Prozesskostenhilfeantrags das (mögliche) Vorliegen eines Zulassungsgrundes in groben Zügen erkennen lässt (BVerwG, Beschlüsse vom 3. März 2009 - 3 B 121.08 (3 PKH 18.08 ) - juris Rn. 3, vom 8. März 2016 - 6 PKH 3.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:080316B6PKH3.16.0] - juris Rn. 6 und vom 29. Juni 2020 - 8 PKH 9.19 [ECLI:DE:BVerwG:2020:290620B8PKH9.19.0] - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 2.21

    Ablehung einer Anhörungsrüge wegen Nichtdarlegung einer Rechtsverletzung

    Der Antrag der Antragsteller, ihnen für die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 23. Februar 2021 - BVerwG 3 BN 1.21 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

    Die Anhörungsrüge der Antragsteller gegen den Beschluss des Senats vom 23. Februar 2021 - BVerwG 3 BN 1.21 - wird verworfen.

    Mit diesem Beschluss hat der Senat den Antrag der Antragsteller abgelehnt, ihnen für das Beschwerdeverfahren BVerwG 3 BN 1.21 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen.

    Dem Schreiben vom 5. März 2021 lässt sich nicht entnehmen, dass und inwiefern sich die dort vorgebrachten Rügen auf die Verfahrensführung im Verfahren BVerwG 3 BN 1.21 und die Sachentscheidung vom 23. Februar 2021 beziehen.

    Der Senat wertet die mit Schreiben vom 5. März 2021 erhobene "Gehörsrüge und Anhörungsrecht nach § 321a Abs. 1 ZPO" als Anhörungsrüge nach § 152a VwGO gegen seinen Beschluss vom 23. Februar 2021 - BVerwG 3 BN 1.21 -.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - 1 K 132/20

    Anhebung des Beginns der altersbedingten Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung

    Das Normenkontrollgericht ist zudem verpflichtet, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) mit dem Inhalt, den die Vorschrift in der Entscheidungspraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gefunden hat, zu beachten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. November 2017 - 6 BN 1.17 -, juris Rn. 15 f., und vom 23. Februar 2021 - 3 BN 1.21 -, juris Rn. 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2021 - 5 LA 134/21

    Prozesskostenhilfe: Annahme hinreichender Erfolgsaussicht im

    Erforderlich ist, dass sich aus der Begründung des Prozesskostenhilfeantrags das (mögliche) Vorliegen eines Zulassungsgrundes in groben Zügen erkennen lässt (vgl. zur Revisionszulassung: BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2021 - 3 BN 1.21 -, juris Rn. 4).
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